Die Konvention der Weltläden
Die Unterzeichnung der Konvention der Weltläden ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Weltladen-Dachverband. Hier sind die Kriterien festgelegt, die für den Verkauf von Produkten im Fairen Handel erfüllt werden müssen.
... die sieben Kriterien:
- Sozial- und Umweltverträglichkeit
- Transparenz
- demokratische Organisationsform
- Kontinuität
- not-for-profit-Charakter
- Informations- und Bildungsarbeit
- Regeln für Ergänzungsprodukte
Der Weltladen-Dachverband erleichtert den Weltläden die Auswahl ihrer Lieferanten, indem er alle Anbieter einer Bewertung gemäß der Konvention der Weltläden unterzieht ("ATO-TÜV").
Darüber hinaus wurde auf Grundlage der sieben Kriterien ein eigenes Monitoring-System für Weltläden entwickelt, das die Qualität der Arbeit in den Weltläden sichern soll.


